Was muss ich bei einem Heizungstausch tun?
Ab 1. Januar 2010 müssen bei einem Heizanlagenaustausch in Wohngebäuden 15% der Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugt werden.
Diese Energieformen erfüllen das EWärmeG:
Solaranlage:
Möchten Sie bei einer Öl- oder Gasheizung bleiben, kann eine thermische Solaranlage das Heizsystem ergänzen. Mit 0,04 m² Kollektorfläche pro Quadratmeter Wohnfläche, können Sie die Pflicht erfüllen. Für ein 150 Quadratmeter Haus reichen also 6 Quadratmeter Sonnenkollektoren. Diese Kollektorgröße genügt unabhängig davon, ob damit tatsächlich 10 Prozent des Wärmebedarfs gedeckt werden. Die klare Vorgabe soll die praktische Umsetzung erleichtern. Natürlich dürfen Sie auch kleinere Kollektoren installieren, wenn Sie damit 10 Prozent des Wärmebedarfs decken können.
Holz/Pellets:
Mit einem Pelletkessel oder einer Scheitholzheizung setzen Sie zu hundert Prozent auf erneuerbare Energien. Die gesetzlichen Vorgaben werden damit weit übertroffen. Auch Holzöfen, die bestimmte Standards einhalten, sind möglich, wenn damit mindestens 25 Prozent der Wohnfläche überwiegend beheizt werden oder ein Wasser-Wärmeübertrager vorhanden ist.
Bioöl/Biogas:
Sie erfüllen die Vorgaben zu 2/3, wenn Sie Ihre Heizung mit mindestens 10 Prozent Bioöl oder Biogas betreiben.
Wärmepumpen:
Mit der Wärmepumpe können Sie Umweltwärme oder Abwärme nutzen. Bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen muss die Jahresarbeitszahl mindestens 3,5 betragen. Die Jahresarbeitszahl ist das Verhältnis von gewonnener Heizenergie zur eingesetzten Energie.
ALTERNATIVEN
Sie können den Pflichtanteil erneuerbarer Energien auch durch eine diese Möglichkeiten ersetzen:
Besonders gute Wärmedämmung
Bestimmte Bauteile, z. B. Dach oder Außenwände, können so gut gedämmt werden, dass sie die Energieeinsparverordnung in bestimmtem Umfang übertreffen. Oder Sie kombinieren verschiedene Wärmeschutzmaßnahmen, um den gesamten Wärmeverlust des Gebäudes zu reduzieren. Die Anforderungen sind dann nach Gebäudealter gestaffelt. Wenn Sie Ihr Haus bereits gedämmt haben, wird diese Maßnahme auch nachträglich angerechnet. Je nach Maßnahme werden diese von 2/3 bis zu 3/3 anerkannt.
Kraf-Wärme-Kopplung:
Beziehen Sie Ihre Wärme aus einer Heizanlage mit Kraft-Wärme-Kopplung, dann erfüllen Sie die Anforderung des EWärmeG ebenfalls, wenn der Gesamtwirkungsgrad der KWK-Anlage mindestens 70 Prozent beträgt und eine Stromkennzahl von mindestens 0,1 erreicht wird.
Nah-/Fernwärme:
Sie genügen dem Gesetz, wenn Ihr Haus an ein Wärmenetz angeschlossen ist, das mit Kraft- Wärme-Kopplung oder mit erneuerbaren Energien arbeitet.
Photovoltaik:
Haben Sie sich für eine Photovoltaik-Anlage entschieden? Wenn daneben kein Platz mehr für eine solarthermische Anlage ist, gilt dies als Alternative, mit der die Anforderungen erfüllt sind.
Sanierungsfahrplan
Ein energetischer Sanierungsfahrplan soll Ihnen aufzeigen, welche Sanierungsschritte an Ihrem Gebäude in einer sinnvollen Reihenfolge ausgeführt werden können. Diese Maßnahme wird mit 1/3 angerechnet.
Kombinationen
Sämtliche Massnahmen können miteinander kombiniert werden. z.B. 2/3 Bioöl + 1/3 Sanierungsfahrplan = vollständige Erfüllung der Maßnahme.
Nachweise
In der Regel müssen Sie innerhalb von 3 Monaten nach dem Heizungsaustausch der unteren Baurechtsbehörde die Erfüllung oder den Ausnahmefall nachweisen.
Ich unterstütze Sie hierbei gerne.