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Was muss ich bei einem Hauskauf tun?

Pflichten bei Sanierung

Selten weiß ein Hausbesitzer oder Hauskäufer wirklich, welche Pflichten er bei der Sanierung seines Hauses wirklich erfüllen muss und was dabei für Kosten auf Ihn zukommen. Genauer betrachtet gibt es jedoch fast immer Ausnahmen und auch Sanierungen können so zu einem erschwinglichen Preis realisiert werden.

Diese Vorschriften sind zu beachten: 

Gesetzliche Pflicht bei Teil-Sanierung und Gebäudesanierung:

1. Bei Häusern die nach dem 01.02.2002 gekauft oder geerbt werden, muss der neue Besitzer eine Dachdämmung oder eine Dämmung der obersten Geschossdecke anbringen. Dabei darf der Dämmwert nicht niedriger sein als 0,24 W/(m²K).

Ausnahme: Findet kein Besitzerwechsel nach Januar 2002 statt, muss auch nicht gedämmt werden.

 

2.   Wird der Aussenputz einer Fassade erneuert oder Verkleidungen an der Fassade angebracht, die mehr als 10% der gesamten Aussenfassade betreffen, muss diese nach der EnEV-2014 gleichzeitig mit einem Wärmeschutz verbessert werden. Auch hier darf der Dämmwert nicht niedriger als 0.24 W/(m²K) sein.

Ausnahme: Ausbesserungen des Putzes, das Auftragen von Putz und Farbe auf den vorhandenen Aussenputz

 

3.   Heizkessel die von vor 1978 eingebaut wurden, müssen ohne Ausnahme für alle Ein- und Zweifamilienhäuser erneuert werden. Bei Häusern, die nach dem 01.02.2002 gekauft oder geerbt werden, müssen Heizungskessel die älter als 30 Jahre sind ausgetauscht werden.

Ausnahme: Brennwert- oder Niedertemperaturanlagen mit einem besonders hohen Wirkungsgrad.

 

4.   Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden.

 

Ist der Heizkessel in einem Haus zu alt, muss dieser ausgewechselt werden. Kontrolliert wird dies vom Schornsteinfeger.